Info's für Wassermotorbiker:
"Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt!"

Auf Grund der zunehmenden Verbreitung von Wassermotorrädern weist die Wasser- schutzpolizei des Landes Brandenburg in diesem Zusammenhang auf einige wich- tige Punkte hin:

Beachte:

Im Land Brandenburg gibt es zur Zeit keine für Wassermotorräder freigege- benen Wasserflächen.

Wassermotorräder sind Kleinfahrzeuge, die als "Personal Water Craft", "Wasser- bob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" bezeichnet werden und sonstige gleichartige Fahrzeuge.

Auf den für Wassermotorräder freigegebenen Wasserflächen dürfen durch die Fahr- weise der Fahrzeugführer keine anderen Personen gefährdet, die übrige Schifffahrt und andere Fahrzeug nicht behindert, Ufer- oder Regelungsbauwerke, schwimmende oder feste Anlagen, Schifffahrtszeichen und Ufervegetation nicht beschädigt werden.

Das Führen von Wassermotorrädern ist nur erlaubt:
- in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang bzw. nach Son- 
  nenuntergang
- bei einer Sicht von mehr als 1.000 m
- wenn beim Überbordgehen des Fahrzeugführers sich der Motor automatisch ab- 
  schaltet oder sich auf die kleinste Stufe zurückschaltet
- wenn Fahrzeugführer und Begleitpersonen Schwimmhilfen tragen, die einen Auftrieb 
  von mindestens 50 Newton gewährleisten.

Für Fahrten zum Erreichen der nächstgelegenen freigegebenen Wasserfläche und für Touren- oder Wanderfahrten ist ein klar erkennbarer Geradeauskurs unter Beachtung der festgelegten Geschwindigkeit für diese Binnenschifffahrtsstraße einzuhalten.

Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen, wie Slipanlagen oder Ram- pen, oder durch Kranvorrichtung- en zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgenommen werden. Auf schiffbaren Landesgewässern im Land Brandenburg ist das Fahren mit Wassermotorrädern oder ähnlichen Fahrzeugen (z.B. Wasser- bikes) absolut verboten.

Wassermotorräder müssen immer mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein. Weiterhin benötigt der Führer eines Wassermotorrades mindestens einen gültigen Sportbootführerschein.