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Die Wasserschutzpolizei bittet in diesem Zusammenhang um Beachtung folgender
verkehrsrechtlicher Hinweise:
- Zum Schutz der an Bord befindlichen Personen wird empfohlen, das Boot mit
ausreichend geeigneten Rettungsmitteln auszustatten.
- Boote mit einer Motorisierung von über 3,68 KW sind führerscheinpflichtig.
- Boote mit einer Motorisierung ab 2,21 KW müssen ein amtliches oder amtlich
an-
erkanntes Kennzeichen führen. Wassermotorräder benötigen ebenfalls ein
amt-
liches Kennzeichen.
- Informieren Sie sich über neue gesetzliche Regelungen, halten Sie die
Geschwin-
digkeiten ein und führen Sie alle nötigen Bootspapiere an Bord mit.
- Großfahrzeuge der Berufsschifffahrt haben immer Vorfahrt.
- Nicht im Ankerverbot ankern! Zum Ankern zählen auch schwere Gegenstände,
die
an einer Leine versenkt werden.
- Machen Sie Ihre Boote nicht an Bäumen und Sträuchern fest.
- Um Gefahren abzuwehren, verzichten Sie auf den Verzehr von Alkohol während
des Angelns und beim Bootsfahren überhaupt. Auch auf dem Wasser gelten
Al-
koholgrenzen (0,8 Promille). Auf der Bundeswasserstraße - Oder -beträgt
die Al-
koholgrenze 0,2 Promille.
- Für das Angeln auf Brandenburgischen Gewässern ist eine Angelkarte sowie
ein
Fischereischein erforderlich.
- Beim Nachtangeln (dies ist nicht überall erlaubt - bitte Hinweise auf der
Angel-
karte beachten) ist aus verkehrs- rechtlicher Sicht das Liegelicht (weißes
Rund-
umlicht) zu setzen. |