Wasserschutzpolizeistation Goyatz
Dorfstraße 1a, Telefon: (035478) 706, Polizei-Notruf: 110
 
 Wir sind für Sie da - 
24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr!
Aktuelles  
Ein bisschen Recht Fundmunition - Was tun?

Diebstahlsschutz

Tanken

Wassermotorbiker Boot im Winter

 

Unter dem Motto:

Skipper in Not,
Fragen zum Boot?
Was dann?
Sportfreund ruf an!

appelliert die Wasserschutzpolizei (WSP) an alle Wassersportfreunde, sich mit gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme aufeinander und miteinander auf den Wasserstraßen zu verhalten.

Telefon:
Außenbereich Goyatz: 035478-706
 Zuständige WSP Königs Wusterhausen: 0355 4937 2604 (tägl. bis 22 Uhr) 

Wir informieren Sie:

- Gesetze und geltende Regelungen
- Umwelt- und Gewässerschutz
- Grundwissen des Bootsführers
- Bootsausrüstung, Tourenplanung
- Vorsicht, Rücksicht, Meldepflichten
- Unfallverhütung, Verhalten in Notfällen
- Eigentumssicherung, Diebstahlsanzeigen

Wir freuen uns darauf, Ihnen behilflich sein zu können!
 
                     Ihre Wasserschutzpolizei
 


Aktuelles

Mit Spaß und Freude in die neue Sportbootsaison - aber sicher !
Tipps und Hinweise der Wasserschutzpolizei zur Saison
 

Die Sommertage werden traditionell wieder viele Sportbootbesitzer aus Brandenburg und Berlin dazu nutzen, mit ihren Booten in die Gewässer zu starten. Was für viele von ihnen dabei bereits Routine, ist für Neulinge noch nicht so klar. Wie im Straßenverkehr läuft der Bootsverkehr auf unseren Wasserstraßen nur unfallfrei, wenn zumindest die Grundregeln eingehalten werden. Ihre Wasserschutzpolizei wird durch die Saison in losen Abständen bestimmte Themen aufgreifen und an dieser Stelle für Sie Tipps und Hinweise zur Verfügung stellen, damit die Bootssaison  stö- rungsfrei abläuft. 

Hier zunächst ein paar Tipps und Hinweise für einen sorgenfreien und sicheren Saisonstart:

- Bevor die Boote zu Wasser gelassen werden, ist zu prüfen, dass der Unterwasserbereich des Bootes nicht mit TBT- haltigen (zinnorganischen Verbindungen) Antifoulingfarben beschichtet ist.
- Gehen Sie vorsichtig mit Kraftstoffen an und in Booten um.
- Zum Schutz der an Bord befindlichen Kinder wird empfohlen, das Boot mit ausreichend Rettungsmittel auszustatten.
- Boote mit einer Motorisierung von über 15 PS sind führerscheinpflichtig.
- Boote mit einer Motorisierung ab 2,21 KW müssen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.
- sonstige Wasserfahrzeuge, die nicht in die genannten Rubriken gehören, sind mit einem Namen oder eine 
  Bezeichnung zu versehen, die an beiden Seiten oder am Spiegel anzubringen sind.    
- Es sind grundsätzlich alle nötigen Papiere an Bord mitzuführen.
- Fäkalienbehälter dürfen nur an den dafür bestimmten Annahmestellen entsorgt werden.
- Binnenschiffe oder Berufsschifffahrt haben immer Vorfahrt und Sie die Pflicht zum Ausweichen.
- Halten Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und denken Sie daran, dass Alkohol am Steuer 
  kein Kavaliersdelikt ist.

Die Beamten der Wasserschutzpolizei werden mit Saisonbeginn verstärkt Kontrollen von Sportbooten durchführen. Be- sonderes Augenmerk wird dabei auf das Fahren mit überhöhten Geschwindigkeiten sowie das Fahren unter Alkoholein- wirkung gerichtet.
 



Allzeit gute Fahrt wünscht allen Partnern die Wasserschutzpolizei